mit Freude empfing ich ihren Brief vom 6.12. Es dauert nicht lange, die Schrift von Rechtschreibe- und Grammatikfehler zu befreien, und schon konnte ich mich ihrem "Anliegen" widmen.
Doch leider wurde mir nach der Lektüre ihres "Begehrens" klar, dass Sie wohl leider, vermutlich ein Fehler ihres Boten (ach, ich vergass, Sie kommen ja aus einer gewissermassen "einfacheren", unaristokratischen Familie, in der die Hand am Gewehr der Hand an der Feder vorgezogen wurde...nun, wie auch immer), einen Teil vergessen haben mitzusenden.
Denn wohl führen Sie, in durchaus charmantem ausführlich-holperischem Stil aus, dass beschriebenes Möbelstück Ihr Eigentum sei. Doch ein Grund geben Sie nicht an. Das ist nun nicht weiter verwunderlich, wissen wir doch beide dass Sie sowohl das direkte Duell, sowie auch den Gottesentscheid sehr klar verlieren mussten.
Ein gründlicher Blick übrigens bestätigte mein Eigentum als altes Erbstück derer von Schmitt (siehe beigefügte Photografien).
Da bleibt mir nur Ihnen wohlwollend ein kleines Gedicht des von mir sehr bewunderten Baron von Klatsch zu zitieren:
An den Raffke
Du, der du unbequemt
nicht rafftest
der du hirngelähmt
erschlafftest
Du bist am Ende nur so gross
dass du noch weinest
in der Muttern Schoß.
(B.v.K., 1723)
MfG
Erik SChmitt (M.A.)
Anlage: Abb.1, besagtes Möbelstück
Abb.2, Insignien auf der oberen rechten Ecke
Abb3, das Stück auf einer alten Photographie aus dem Familienbesitz, ca 1903